Information zum Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Um was geht es genau?

  • Hintergrund ist die Reform des sogenannten Gebäudeenergiegesetzes (GEG).
  • Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist festgelegt, welche energetischen Anforderungen beheizte und klimatisierte Gebäude erfüllen müssen.
  • Das Bundeskabinett hat am 19.04.2023 einen Entwurf zur zweiten Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen.
  • Somit dürfen ab 1. Januar 2024 keine reinen Gas- und Ölheizungen mehr installiert werden. Neue Heizungen müssten dann zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

 

Mehr Informationen finden Sie hier:

pdfInformationen_zu_GEG.pdf204.04 KB

DER KREIS Akademie - Erneuerbare Energien Gesetz: Was bedeutet das für meine Heizungsanlage?

 

 

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