Information zum Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Um was geht es genau?
- Hintergrund ist die Reform des sogenannten Gebäudeenergiegesetzes (GEG).
- Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist festgelegt, welche energetischen Anforderungen beheizte und klimatisierte Gebäude erfüllen müssen.
- Das Bundeskabinett hat am 19.04.2023 einen Entwurf zur zweiten Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen.
- Somit dürfen ab 1. Januar 2024 keine reinen Gas- und Ölheizungen mehr installiert werden. Neue Heizungen müssten dann zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Mehr Informationen finden Sie hier:
Informationen_zu_GEG.pdf204.04 KB
DER KREIS Akademie - Erneuerbare Energien Gesetz: Was bedeutet das für meine Heizungsanlage?